Zurück zu den ThemenDSGVO
Foto-Einwilligung am Event DSGVO-konform einholen
Foto-Einwilligungen müssen freiwillig, informiert, eindeutig und widerruflich sein (Art. 7 DSGVO). Eine separate Checkbox bei Anmeldung — getrennt von Pflicht-Feldern — erfüllt die Anforderung. Kinder bis 16 brauchen Erziehungsberechtigte.
Bußgeld-Risiko ohne Einwilligung
bis 20 Mio. € / 4 % Umsatz
Mindest-Dokumentation
Zeitpunkt + Inhalt + Widerruf-Link
Aufbewahrung Einwilligungs-Beleg
so lange das Foto verwendet wird
Schritt für Schritt
- 1
Separate Checkbox bei Anmeldung
Nicht in AGB versteckt, nicht vorausgewählt. „Ich willige in die Veröffentlichung von Event-Fotos auf … ein."
- 2
Verwendungszwecke konkret nennen
Newsletter, Website, Social Media — jeweils einzeln aufführen. Pauschal „für Marketing" ist nicht informiert.
- 3
Widerruf einfach machen
Link in der Bestätigung. Widerruf wirkt für die Zukunft, alte Fotos müssen entfernt werden.
- 4
Foto-Hinweis-Schild vor Ort
Ergänzend (nicht ersetzend) für nicht angemeldete Gäste. Foto-Tag-Spiel: rote Bändchen = bitte nicht fotografieren.
Häufige Fragen
- Reicht ein Hinweis am Eingang?
- Nein. Ein einseitiger Aushang ist keine aktive Einwilligung im DSGVO-Sinn. Er informiert, ersetzt aber nicht die Zustimmung der einzelnen Person.
- Was tun bei Kindern auf Fotos?
- Bei Minderjährigen unter 16 Erziehungsberechtigte schriftlich einholen. Bei spontanen Fotos im Zweifel verpixeln.
Weitere Themen aus DSGVO
Bereit für sauberes Event-Management?