Erklärung zur Barrierefreiheit
EVUSION Event Solutions UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 2. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt ausschließlich für die von EVUSION bereitgestellten Webangebote unter evusion.com und den zugehörigen Web-Subdomains. Erfasst sind die öffentliche Website und Rechtstexte, Registrierung und Anmeldung, öffentliche Event- und Ticketseiten, elektronische Vertragsfunktionen, Checkout-Pfade sowie die browserbasierte Organizer-Anwendung, soweit diese Dienste veröffentlicht und erreichbar sind.
Diese Erklärung trifft keine Aussage zu nicht veröffentlichten Angeboten oder zu Funktionen Dritter außerhalb des von EVUSION gestalteten Webangebots. Ob und in welchem Umfang das BFSG auf einzelne Dienste anwendbar ist, wird anhand der gesetzlichen Voraussetzungen gesondert geprüft; eine Ausnahme oder vollständige Pflichterfüllung wird hier nicht pauschal behauptet.
Technische Zielbasis sind die für den jeweiligen Dienst anwendbaren Anforderungen des BFSG, der BFSGV und der EN 301 549 mit den einschlägigen Web-Anforderungen der WCAG 2.2 AA.
2. Stand der Konformität
Die beschriebenen Webangebote sind nach einer teilweisen Selbsteinschätzung teilweise mit der technischen Zielbasis vereinbar. Dies ist keine externe Prüfung, Zertifizierung oder Aussage vollständiger Konformität.
Die Bewertung beruht auf vorhandenen automatisierten Prüfungen und manuellen Stichproben zentraler Webpfade bis zum 6. Juni 2026. Sie umfasst keine vollständige aktuelle Produktionsprüfung aller Kombinationen aus Browser, assistiver Technologie, Zoomstufe und dynamischem Zustand. Weitere manuelle Prüfungen und die Behebung bekannter Einschränkungen laufen fort.
3. Bekannte Einschränkungen
- Komplexe Editoren, Drag-and-Drop-Flächen und einzelne datenreiche Ansichten sind noch nicht vollständig mit Tastatur und Screenreader bedienbar.
- Dynamische Statusmeldungen werden noch nicht in jeder Echtzeit-Ansicht zuverlässig durch assistive Technologien ausgegeben.
- Alternativtexte für benutzergenerierte Bilder oder eingebettete Medien können fehlen, wenn die bereitstellende Person keine Beschreibung hinterlegt.
- Ältere PDF-Dateien und Exporte sind nicht durchgängig semantisch getaggt.
- Einzelne selten genutzte Weboberflächen benötigen weitere manuelle Prüfungen zu Kontrast, Fokusreihenfolge, Vergrößerung und Screenreader-Ausgabe.
4. Inhalte Dritter
Eingebundene Zahlungs-, Karten- oder Medienfunktionen Dritter können zusätzliche Einschränkungen aufweisen. EVUSION bleibt für die barrierefreie Gestaltung der eigenen Einbindung verantwortlich; die technische Oberfläche des Drittanbieters kann jedoch außerhalb des unmittelbaren Einflusses von EVUSION liegen.
5. Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit
- semantische HTML-Struktur, Landmarken und konsistente Überschriftenhierarchie,
- sichtbare Fokusindikatoren und tastaturbedienbare zentrale Vertragsaktionen,
- beschriftete Formulare, Fehlermeldungen und Statusbereiche,
- responsive Darstellung, Vergrößerungs- und Reflow-Prüfungen,
- automatisierte Barrierefreiheitsprüfungen und ergänzende manuelle Stichproben,
- zugängliche Alternativen für nicht nutzbare Dokumente oder Exporte auf Anfrage.
6. Zugängliche Fassung rechtlicher Unterlagen
Alle öffentlichen Rechtstexte werden zusätzlich zu etwaigen Exporten oder Vertragsunterlagen als semantische HTML-Seiten bereitgestellt. Wenn ein PDF, Download oder Export nicht barrierefrei nutzbar ist, stellen wir auf Anfrage eine zugängliche HTML-, Text- oder E-Mail-Fassung mit gleichwertigem Inhalt bereit.
7. Feedback-Mechanismus und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung auffallen, oder benötigen Sie nicht barrierefrei zugängliche Informationen in einer zugänglichen Form, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechstelle für Barrierefreiheit:
EVUSION Event Solutions UG (haftungsbeschränkt) Stichwort: Barrierefreiheit Torf 10 59581 Warstein E-Mail: barrierefreiheit@evusion.com
Wir bestätigen Barrierehinweise und bemühen uns, innerhalb von vier Wochen zu antworten, Abhilfe zu schaffen oder die benötigten Informationen auf einem alternativen zugänglichen Weg bereitzustellen. Bitte beschreiben Sie nach Möglichkeit die betroffene Seite, den verwendeten Browser und die eingesetzte assistive Technologie.
8. Marktüberwachung und Schlichtung
8.1 Marktüberwachung
Für die Marktüberwachung nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) zuständig. Barrieren können über die Kontaktwege der MLBF gemeldet werden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR) Carl-Miller-Straße 6 39112 Magdeburg Telefon: +49 391 289 230 23 E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de Web: www.mlbf-barrierefrei.de
8.2 Schlichtung nach § 34 BFSG
Unabhängig von einer Meldung an die MLBF können Verbraucherinnen und Verbraucher, die wegen einer behaupteten Verletzung des BFSG ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, nach § 34 BFSG bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Abs. 1 BGG einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren stellen. Die Marktüberwachungsbehörde wird auf Antrag der Verbraucherin oder des Verbrauchers als Beteiligte hinzugezogen. Informationen und Antrag: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
9. Aktualisierung dieser Erklärung
Die amtlichen Quellen und Kontaktdaten wurden am 2. August 2026 geprüft. Die zugrunde liegende technische Selbsteinschätzung ist nur teilweise und wird bei wesentlichen Änderungen sowie nach weiteren manuellen Prüfungen fortgeschrieben.
Stand: 2. August 2026