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Erklärung zur Barrierefreiheit
EVUSION Event Solutions UG (haftungsbeschränkt)
Stand: April 2026
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die öffentlich zugängliche Website und Web-Anwendung der EVUSION-Plattform unter evusion.com.
Stand der Konformität
Die Plattform ist derzeit teilweise konform mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
- semantische HTML-Struktur und Landmarken
- Tastaturbedienbarkeit für zentrale Navigations- und Kernprozesse
- sichtbare Fokus-Indikatoren
- Kontrastauslegung nach WCAG 2.1 AA für wesentliche Oberflächen
- Screenreader-kompatible Formulare in zentralen Flows
- Unterstützung reduzierter Bewegung
Derzeit bekannte Einschränkungen
- einzelne komplexe Interaktionen wie Sitzplan-Editoren und Drag-and-Drop-Workflows sind noch nicht vollständig per Tastatur und Screenreader bedienbar
- Alternativtexte für komplexe Grafiken und Diagramme sind noch nicht überall vollständig
- ältere PDF-Dokumente sind noch nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet
- dynamische Statusmeldungen und Live-Regionen sind nicht in allen Echtzeit-Ansichten vollständig umgesetzt
Unverhältnismäßige Belastung
Historisch erzeugte PDF-Dokumente vor dem 28. Juni 2025 werden derzeit nicht rückwirkend vollständig barrierefrei aufbereitet. Neue Dokumente sollen schrittweise barriereärmer bereitgestellt werden.
Inhalte Dritter
Eingebundene Inhalte und Formulare von Drittanbietern, insbesondere Zahlungs- und Kartendienste, unterliegen teilweise den Barrierefreiheitsstandards der jeweiligen Anbieter und liegen nicht vollständig in unserem direkten Einflussbereich.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, schreiben Sie an barrierefreiheit@evusion.com. Wir bemühen uns um eine Antwort innerhalb von 14 Tagen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Allgemeine Informationen stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereit: