Erklärung zur Barrierefreiheit
EVUSION Event Solutions UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 6. Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die öffentlich zugängliche Website sowie die Web-Anwendung der EVUSION-Plattform unter evusion.com einschließlich der zugehörigen Subdomains sowie der zugehörigen mobilen Anwendungen, soweit sie unter denselben Marken angeboten werden. Sie wird gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) veröffentlicht und betrifft Dienstleistungen, die seit dem 28. Juni 2025 unter das BFSG fallen.
Maßgebliche technische Grundlage ist die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in der jeweils gültigen Fassung. Diese verweist für Web-Inhalte auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA.
2. Stand der Konformität
Die Plattform ist nach Selbsteinschätzung teilweise konform mit den Anforderungen der EN 301 549 und der WCAG 2.2 AA. "Teilweise konform" bedeutet, dass nicht alle Inhalte und Funktionen den genannten Anforderungen vollständig entsprechen; siehe Ziffer 3.
Die Erklärung beruht auf einer von EVUSION durchgeführten Selbstbewertung mit Hilfe automatisierter Prüfwerkzeuge sowie manueller Tests zentraler Nutzerflüsse (Registrierung, Anmeldung, Event-Buchung, Self-Service, Cookie-Einstellungen). Die letzte ergänzende technische Prüfung erfolgte am 6. Juni 2026 für Organizer-Dashboard, Eventliste, Event-Detail, Event-Studio, Benachrichtigungen und Finance/Payouts mit Desktop-, Tablet- und Mobile-Screenshots, axe-Auswertung, horizontaler Overflow-Prüfung und Basis-Performance-Messung.
3. Bekannte Einschränkungen
Trotz größter Bemühungen, die Barrierefreiheit fortlaufend sicherzustellen, sind aktuell folgende Inhalte ganz oder teilweise nicht barrierefrei zugänglich:
- Komplexe interaktive Komponenten wie Sitzplan-Editor, Drag-and-Drop-Workflows und Foto-Galerie-Editor sind noch nicht vollständig per Tastatur und mit Screenreader bedienbar.
- Dynamische Statusmeldungen (Live-Regionen) sind nicht in allen Echtzeit-Ansichten vollständig umgesetzt.
- Alternativtexte für komplexe Diagramme und benutzergenerierte Bilder können fehlen oder unvollständig sein, wenn Veranstalter oder Teilnehmer Inhalte einstellen, ohne Alternativtexte zu hinterlegen.
- PDF-Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden, sind nicht durchgängig barrierefrei (kein vollständiges Tagging, fehlende Sprachauszeichnungen).
- Kontrastwerte und Fokuszustände einzelner Marketing-Komponenten und selten genutzter Dashboard-Unterflächen benötigen weiterhin nachgelagerte manuelle Prüfung; dies wird sukzessive nachgebessert.
4. Unverhältnismäßige Belastung
EVUSION stützt sich für die unter Ziffer 3 genannten Einschränkungen, insbesondere für die rückwirkende Aufbereitung historischer PDF-Dokumente, in Teilen auf die Ausnahme der unverhältnismäßigen Belastung nach § 17 BFSG. Neue Inhalte und Funktionen werden konsequent barriereärmer gestaltet; die Ausnahme wird regelmäßig überprüft.
5. Inhalte Dritter
Eingebundene Inhalte und Funktionen Dritter (insbesondere Zahlungsfunktionen von Stripe, eingebettete OpenStreetMap-Karten, eingebettete Mediendateien) unterliegen teilweise den Barrierefreiheitsstandards der jeweiligen Anbieter und liegen nicht vollständig im direkten Einflussbereich von EVUSION. Wir wählen Anbieter mit Bedacht aus und drängen auf Verbesserung der Barrierefreiheit.
6. Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit
EVUSION setzt unter anderem folgende Maßnahmen um:
- semantische HTML-Struktur, Landmarken und konsistente Überschriftenhierarchie,
- konsequente Tastaturbedienbarkeit zentraler Nutzerflüsse mit sichtbaren Fokus-Indikatoren,
- Unterstützung von "prefers-reduced-motion" und konsistente Dunkelmodus-Variante,
- automatisierte Barrierefreiheits-Tests in der CI-Pipeline (axe-core) sowie regelmäßige manuelle Reviews,
- Playwright-Browser-Evidence für zentrale Organizer-Dashboard-Flows mit Desktop-, Tablet- und Mobile-Screenshots, horizontaler Overflow-Prüfung, axe-Auswertung und Navigations-Performance-Budget,
- fortlaufende Schulung von Entwicklung, Design und Content-Verantwortlichen,
- Berücksichtigung von Barrierefreiheit als Akzeptanzkriterium in der Produktentwicklung.
7. Zugängliche Fassung rechtlicher Unterlagen
Alle öffentlichen Rechtstexte werden zusätzlich zu etwaigen Exporten oder Vertragsunterlagen als semantische HTML-Seiten bereitgestellt. Wenn ein PDF, Download oder Export nicht barrierefrei nutzbar ist, stellen wir auf Anfrage eine zugängliche HTML-, Text- oder E-Mail-Fassung mit gleichwertigem Inhalt bereit.
8. Feedback-Mechanismus und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung auffallen, oder benötigen Sie nicht barrierefrei zugängliche Informationen in einer zugänglichen Form, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechstelle für Barrierefreiheit:
EVUSION Event Solutions UG (haftungsbeschränkt) Stichwort: Barrierefreiheit Torf 10 59581 Warstein E-Mail: barrierefreiheit@evusion.com
Wir bemühen uns, auf Ihr Feedback innerhalb von vier Wochen zu reagieren und – soweit zumutbar – Abhilfe zu schaffen oder Ihnen die benötigten Informationen auf einem alternativen, zugänglichen Weg bereitzustellen.
9. Durchsetzungsverfahren
9.1 Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Sollten auch nach Ihrem Feedback an EVUSION keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Schlichtungsstelle BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Anbietern öffentlich zugänglicher Dienstleistungen außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei; ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mauerstraße 53 10117 Berlin Telefon: +49 30 18527-2805 E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
9.2 Marktüberwachungsbehörde nach dem BFSG
Daneben können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden. Für die Marktüberwachung von digitalen Dienstleistungen nach dem BFSG ist die länderübergreifende Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
10. Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 6. Juni 2026 technisch überprüft. EVUSION verpflichtet sich, sie mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Plattform zu überprüfen und fortzuschreiben.
Stand: 6. Juni 2026