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Newsletter nach dem Event — DSGVO-konform und ohne Push-Spam
Newsletter an Event-Teilnehmer ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung erlaubt (§ 7 UWG). Eine separate Newsletter-Checkbox im Anmelde-Formular — nicht vorausgewählt — schafft die rechtssichere Basis. Bestandskunden-Privileg gilt nur unter engen Voraussetzungen.
Newsletter-Opt-In-Quote bei separater Checkbox
15–25 %
Erlaubnis-Dauer
bis Widerruf
Pflicht-Beleg
Double-Opt-In + Zeitstempel
Schritt für Schritt
- 1
Separate Checkbox im Anmelde-Formular
Nicht vorausgewählt, getrennt von AGB / Anmelde-Pflicht.
- 2
Double-Opt-In ergänzend
Bestätigungs-Mail mit Link. Zählt als Beleg vor Gericht.
- 3
Abmelde-Link in jeder Mail
§ 7 Abs. 3 UWG verlangt sofortige + einfache Widerrufsmöglichkeit.
- 4
Segmentieren nach Event-Typ
Teilnehmer einer Hochzeit andere Ansprache als Konferenz-Teilnehmer.
Häufige Fragen
- Reicht „Teilnehmer wird zu Newsletter-Empfänger" automatisch?
- Nein. Auch bei laufender Geschäftsbeziehung gelten enge Grenzen (§ 7 Abs. 3 UWG): nur Produkt-Hinweise, ausdrücklich erhobene Mail, Widerruf bei jeder Mail.
- Wie lange darf ich die Mail aufbewahren?
- Bis zum Widerruf. Nach Widerruf: löschen oder in Sperrliste (für Re-Opt-Out) überführen.
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