Newsletter nach dem Event — Datenschutz und Einwilligung sauber umsetzen
Newsletter erfordern grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Ohne Einwilligung ist Werbung per E-Mail nur zulässig, wenn sämtliche Voraussetzungen der engen Bestandskundenausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG erfüllt sind. Eine separate, nicht vorausgewählte Checkbox und Double-Opt-in unterstützen den Nachweis; ein einfacher Abmeldeweg bleibt erforderlich.
Schritt für Schritt
- 1
Separate Checkbox im Anmelde-Formular
Nicht vorausgewählt, getrennt von AGB / Anmelde-Pflicht.
- 2
Double-Opt-In ergänzend
Bestätigungs-Mail mit Link. Der protokollierte Ablauf unterstützt einen nachvollziehbaren Einwilligungsnachweis.
- 3
Abmelde-Link in jeder Mail
§ 7 Abs. 3 UWG verlangt sofortige + einfache Widerrufsmöglichkeit.
- 4
Segmentieren nach Event-Typ
Teilnehmer einer Hochzeit andere Ansprache als Konferenz-Teilnehmer.
Häufige Fragen
- Reicht „Teilnehmer wird zu Newsletter-Empfänger" automatisch?
- Nein. Ohne Einwilligung müssen alle Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG zusammen vorliegen: Die Adresse wurde im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhoben, die Werbung betrifft eigene ähnliche Angebote, es gab keinen Widerspruch und bei Erhebung sowie jeder Nutzung wird klar und kostenfrei auf den Widerspruch hingewiesen.
- Wie lange darf ich die Mail aufbewahren?
- Bis zum Widerruf. Nach Widerruf: löschen oder in Sperrliste (für Re-Opt-Out) überführen.
Cluster-Pfad und interne Links
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