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Allergien und Diätwünsche in der Gästeliste sauber führen
Allergien sind besondere Kategorie personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) — sie brauchen eine ausdrückliche Einwilligung oder müssen rein für die Vertragsdurchführung verarbeitet werden. Mit Pflicht-Hinweis und automatischer Aggregation an den Caterer entfällt die Vortags-Mail.
Anteil Gäste mit Diät-Wunsch
~ 18 %
Klassifizierung DSGVO
Art. 9 — Gesundheitsdaten
Catering-Vorlauf empfehlenswert
72 Stunden
Schritt für Schritt
- 1
Diät-Checkbox bei Anmeldung
Vegetarisch, vegan, glutenfrei, Laktose, Nüsse, sonstiges (Freitext). Optional, aber empfohlen.
- 2
DSGVO-Hinweis dazu
„Diese Angabe wird an den Caterer weitergegeben für die Speise-Planung." — kurz, konkret.
- 3
Auto-Aggregation an Caterer
Export pro Tisch oder pro Event: 12 vegetarisch, 3 vegan, 1 glutenfrei. Keine Klarnamen nötig.
- 4
Löschung nach Event
Diät-Daten werden nach Event-Ende automatisch gelöscht. Kein 10-Jahres-Speicher.
Häufige Fragen
- Brauche ich für Allergien eine Einwilligung?
- Ja — als Gesundheitsdaten klassifiziert. Einfacher Weg: Eintrag freiwillig + Hinweis auf Weitergabe an Caterer.
- Was, wenn der Caterer eine andere Liste will?
- Export-Format anpassbar — pro Tisch, pro Schicht, mit oder ohne Namen.
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